Eduard Jürgen MÜLLER
Dr. med. Ahmet KOCAMAN
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

ambulante und stationäre Operationen

Belegärzte im Maria-Hilf-Krankenhaus Bergheim

Praxisleistungen

HNO - Leistungen ambulante Operationen

Weitere Praxisschwerpunkte

HNO-Wahlleistungen

Spezielle Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: 

  • Diagnose und Behandlung von Stimm- und Sprachstörungen (z.B. Sänger, Lehrer)
  • Berufseignungsuntersuchungen
  • Tauchmedizinische Untersuchungen
  • Doppler-Ultraschall der Gefäße
  • Check-up auf Hören, Riechen und Schmecken
  • Check-up auf Tumorerkrankungen (z.B. Kehlkopfuntersuchung bei Rauchern)
  • Akupunktur bei speziellen Indikationen
  • Infusions- und Injektionsbehandlung bei Tinnitus und Hörsturz
  • Ambulante Operationen der HNO in Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) und Narkose
  • Plastische und kosmetische Operationen
  • Videoendoskopie und Videodokumentation auf DVD des Nasenrachenraums und des Kehlkopfs

Ein offenes Wort zum Thema Kostenübernahme

Für privatversicherte Patienten:

Alle von uns erbrachten Leistungen sind in der gesetzlichen Gebührenverordnung für Ärzte-GOÄ aufgeführt und werden von privaten Krankenversicherungen übernommen. 

Für gesetzliche versicherte Patienten: 

Trotz ständig sinkender Honorare der gesetzlichen Krankenkasse (HNO-Ärzte bekommen ca. 23 € pro Patient und pro Quartal, unabhängig von der Zahl der Behandlungstage für die Behandlung der gesetzlich versicherten Patienten), bemühen wir uns, für alle unsere Patienten die bestmögliche Diagnostik und Therapie anbieten zu können. Gesetzlich bedingt ist es aber nicht immer möglich, dies als reine Kassenleistung zu erreichen. 

Der Gesetzgeber schreibt den Krankenkassen die Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Leistungen vor. Allerdings ist der Umfang auf das Nötigste eingeschränkt. Das im Sozialgesetzbuch (SGB V, §12) so festgelegt. Die moderne Medizin bietet aber eine Reihe von, auch aus unserer Sicht optimaler Behandlungsmöglichkeiten, die wir Ihnen darüber hinaus nur auf einer privat ärztlichen Basis als Selbstzahlerleistungen anbieten können, da sie im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht enthalten sind. Dies betrifft insbesondere Angebote, die zur Gesunderhaltung (Prävention) zählen. 

Wir danken für Ihr Verständnis.